Mieter: Kann Ihr Vermieter Ihnen die H altung eines Hundes verbieten?

Hat Ihr Vermieter das Recht, Ihnen die Mitnahme Ihres Haustiers zu verbieten? Die Antworten unterscheiden sich je nach Situation, in der Sie sich befinden.

Die Regeln für eine klassische Vermietung

Ein Eigentümer hat kein Recht, Ihnen die Vermietung seiner Immobilie zu verweigern, weil Sie ein Tier besitzen, das ist illegal! Es gibt jedoch eine Ausnahme. Tatsächlich können Hunde der Kategorie 1, also die „sogenannten Kampfhunde“, von einem Besitzer verboten werden. Letzterer möchte vor allem die anderen Mieter des Gebäudes schützen und möchte mit einem als gefährlich eingestuften Hund kein Risiko eingehen.Wenn Sie nach Ihrem Einzug einen Hund der Kategorie 1 adoptieren, kann es sein, dass Ihr Vermieter Sie auffordert, das Haus zu verlassen. Als Mieter können Sie mehrere Haustiere h alten. Wenn Sie jedoch ein professioneller Züchter werden, sind Sie verpflichtet, Ihren Besitzer zu informieren und Schritte zu unternehmen, um spezifische Genehmigungen zu erh alten.

Sonderregelungen für Saisonmieten

Im Rahmen einer Saisonmiete gelten etwas andere Regelungen. Ein Eigentümer ist berechtigt, die Anwesenheit eines Tieres, gleich welcher Art, auf seinem Grundstück zu verbieten. Damit dieses Verbot wirksam ist, muss es jedoch in den Vertragsklauseln festgelegt werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich vor der Anmietung zu erkundigen.

Beachten Sie außerdem, dass Sie für alle Schäden haftbar gemacht werden, die Ihr Tier verursacht, sowohl in der Mietunterkunft als auch in den Gemeinschaftsräumen.Um zu vermeiden, dass Sie mit einer hohen Rechnung konfrontiert werden, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Hausratversicherung, ob Sie für diese Art von Schäden gut abgesichert sind. Die Kosten, die durch übermäßige Schäden entstehen, können von der Kaution für Ihre Miete abgezogen werden.

Die Folgen der Anwesenheit eines Hundes

Wenn Ihr Hund es Ihrem Besitzer erlaubt, kann er dennoch Konflikte mit Ihren Nachbarn verursachen. Tagsüber werden ein paar Bellen toleriert, wenn es jedoch zu häufig ist, besteht die Gefahr, dass Sie zunächst vom Treuhänder alarmiert werden. Wenn sich die Situation dann nicht verbessert, können Sie vor dem Amtsgericht landen. Und bei übermäßiger Belästigung müssen Sie möglicherweise Ihre Unterkunft verlassen.

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Der Fall des Altersheims

Die Unterbringung in einem Altersheim ist nicht immer eine Option. Viele Bewohner möchten ihre Haustiere gerne bei sich beh alten. Auch wenn es für sie sehr vorteilhaft ist, ist die Struktur nicht zur Annahme verpflichtet. Etwa jeder zweite Betrieb akzeptiert die Anwesenheit eines Hundes oder einer Katze. Die einzige Bedingung ist, dass die Eigentümer in der Lage sind, sich darum zu kümmern.

Ein Besitzer ist daher berechtigt, Ihnen die Anwesenheit Ihres Hundes zu verweigern, insbesondere wenn es sich um eine Saisonmiete handelt oder Ihr Tier als gefährlich gilt. Bedenken Sie, dass Sie für alle durch Ihr Haustier verursachten Schäden verantwortlich sind.