Zwei Hunderassen mit vielen gesundheitlichen Problemen
Es ist eine Entscheidung, die im europäischen und internationalen Hundebereich für Aufsehen sorgt: Die Zucht der Englischen Bulldogge und des Cavalier King Charles Spaniel steht in Norwegen kurz vor dem Verbot.
Der eigentliche Grund für dieses Verbot liegt in den Gesundheitsproblemen dieser beiden brachyzephalen Hunderassen, die ihnen nach Ansicht des Gerichts in Oslo Leiden zufügt, die mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind.
Der Cavalier King Charles hat einen zu kleinen Schädel, der ihn für das Chiari-Syndrom prädisponiert, das zu Nackenschmerzen, Juckreiz im Gesicht und am Hals sowie neurologischen Störungen führt.Diese Hunderasse ist auch für angeborene Herzinsuffizienz und Augenerkrankungen berüchtigt.
Bei der Englischen Bulldogge ist ihre sehr abgeflachte Schnauze die Ursache für erhebliche Atemprobleme. Durch die übermäßige Selektion ist es auch genetischen Veränderungen ausgesetzt, die ebenfalls zu dermatologischen und orthopädischen Erkrankungen führen können. Die Osloer Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Züchter bei 50 % der in den letzten zehn Jahren geborenen Englischen Bulldoggen auf einen Kaiserschnitt zurückgreifen mussten. Sie glauben, dass „die genetische Unfähigkeit der Rasse, auf natürliche Weise zu gebären, selbst ein Grund dafür ist, dass die Bulldogge nicht mehr in der Zucht eingesetzt wird.“
Die Hypertyp-Debatte ist wiederbelebt
Dieses Urteil, das in Norwegen noch nicht in Kraft getreten ist, macht bestimmte Missbräuche in der Hundezucht deutlich, die auf der übertriebenen Betonung bestimmter charakteristischer Merkmale einer Rasse beruhen, die wir als Hypertypen bezeichnen.
Einige dieser Merkmale, wie zum Beispiel eine extrem abgeflachte Schnauze, wurden nur entwickelt, um rein ästhetischen Kriterien zu genügen, um den Hund „niedlicher“ und für uns liebenswerter zu machen.
Es war nicht zu erwähnen, dass diese Eigenschaften das Wohlbefinden des Tieres beeinträchtigen.
Ein sehr kommentiertes Urteil
Während Tierschützer diese Entscheidung begrüßen, wird sie von Züchtern jedoch heftig kritisiert.
Während viele Missbräuche anerkennen, die in der Vergangenheit bei der Auswahl dieser Hunde praktiziert wurden, bedauern sie, dass das Urteil den Besitz, Verkauf oder Import dieser Rassenhunde nicht verbietet. Einige befürchten daher zu Recht den Zustrom von „Welpenfabriken“ im Ausland, für die weder Gentests noch strenge Selektionen durchgeführt wurden.
Die örtliche Tierschutzgesellschaft ist der Ansicht, dass die Rettung dieser Rassen nun durch die Kreuzung mit anderen Hunderassen erfolgen muss, um ihre genetischen Defekte zu korrigieren, die in der Vergangenheit durch zu viel Inzucht entstanden sind.