Besitzerwechsel des Hundes: Formalitäten – Toutoupourlechien

Welche Formalitäten sind zu erledigen, wenn Sie Ihren Hund jemandem geben oder verkaufen? Welche Unterlagen müssen dem neuen Besitzer des Hundes vorgelegt werden?

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Eigentümer oder Inhaber?

Der Besitzer eines Hundes ist die Person, mit der das Tier täglich zusammenlebt und deren Name auf dem vom I-CAD, der nationalen Identifizierungsdatei für heimische Fleischfresser, ausgestellten Tierausweis erscheint.

Wenn der Besitzer eines Hundes oft auch sein rechtmäßiger Besitzer ist, ist das nicht immer der Fall! Tatsächlich ist der rechtmäßige Besitzer eines Hundes die Person, deren Name auf der Verkaufs- oder Übertragungsbescheinigung des Tieres steht. Es kommt daher vor, dass der rechtmäßige Besitzer des Tieres und sein H alter zwei sehr unterschiedliche Personen sind!

Um festzustellen, wer der rechtmäßige Eigentümer des Hundes ist, greifen wir daher auf die Verkaufs- bzw. Übertragungsbescheinigung (bzw. den Adoptionsvertrag/die Adoptionsbescheinigung im Falle einer Übertragung durch einen Tierschutzverein) zurück. Dies kann nützlich sein für:

  • im Falle einer Scheidung oder Trennung über das Sorgerecht für den Hund entscheiden,
  • Bescheinigen Sie den Besitz des Hundes im Falle eines Diebstahls oder einer Aneignung des Tieres durch Dritte.

Andererseits ist es der Ausweis des Tieres, der authentisch ist, um festzustellen, wer sein Besitzer ist. Für Schäden, die ein Hund verursacht, ist diese Person zivilrechtlich verantwortlich und nicht deren rechtmäßiger Besitzer, wenn diese beiden Personen unterschiedlich sind!

Welche Formalitäten müssen bei einem Hundeh alterwechsel erledigt werden?

Sie haben also verstanden, dass für die Übertragung des Besitzes eines Hundes von einer Person auf eine andere die Ausstellung einer Übertragungsbescheinigung erforderlich ist.Diese Bescheinigung ist auch dann gültig, wenn der Hund unentgeltlich oder gegen Entgelt an seinen neuen Besitzer übergeben wird. Natürlich kann eine Übertragungsbescheinigung nur vom rechtmäßigen Eigentümer des Tieres ausgestellt werden: Sie können nicht verkaufen oder verschenken, was Ihnen nicht gehört!

Um rechtlich zulässig zu sein, muss dieses Dokument mindestens Folgendes enth alten:

  • die Identifikationsnummer des Tieres und seinen europäischen Pass, falls vorhanden,
  • Name und Kontaktdaten des ehemaligen und des neuen Eigentümers,
  • das Datum des Verkaufs- oder Schenkungsvertrags des Tieres,
  • die Merkmale des gegebenen oder verkauften Tieres: seine Art, sein Geburtsdatum und -ort, sein Geschlecht, sein rassisches Aussehen und/oder seine mögliche Registrierung beim L.O.F sowie der Hinweis auf seine mögliche Sterilisation,
  • der Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer und die mögliche Zahlungsart,
  • die Unterschrift beider Parteien,
  • Der Gesundheitszustand des Tieres am Tag seiner Untersuchung durch den Tierarzt vor dem Verkauf.

Dieser Transferbescheinigung muss eine Veterinärbescheinigung beigefügt sein, die jetzt für jeden teuren oder kostenlosen Hundetransfer obligatorisch ist, sowie die Geburtsurkunde des Hundes (oder die Ahnentafel, wenn der Hund bestätigt ist), wenn der Hund bei LOF registriert ist.

Bitte beachten!

  • Weitere Dokumente und Formalitäten sind notwendig, wenn Sie einen Hund verkaufen möchten: die Beschaffung einer SIRET-Nummer und die Ausstellung eines Informationsdokuments über die Eigenschaften und Bedürfnisse des Tieres sowie des Tierausweises.
  • Der Verkauf oder die Spende eines Hundes der Kategorie 1 ist in Frankreich strengstens verboten.

Beabsichtigt der neue Besitzer auch, Eigentümer des Hundes zu werden, ist zusätzlich die Änderung des Namens im Hundeausweis mit dem I-CAD erforderlich. Im Allgemeinen ist es Sache des Auftraggebers, diese Schritte zu unternehmen.

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