Lärmbelästigung und Hundegebell: die Lösungen

In Frankreich gibt es fast 7,6 Millionen Hunde. Diese liebenswerten Tiere können manchmal Lärmbelästigung verursachen.

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Bellende Hunde sind tatsächlich oft ein Vorwand für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Zwischen dem Herrchen, der das Bellen seines Hundes nicht unterdrücken kann, und dem durch den Lärm genervten Nachbarn kommt es oft zu einem Nervenkrieg. Glücklicherweise ist es möglich, diese Probleme zunächst durch Diskussion und Kompromisse, andernfalls, im Falle eines Scheiterns, durch gerichtliche Schritte zu lösen.

Wann können wir über Lärmbelästigung sprechen?

Es gibt in der französischen Gesetzgebung keine Gesetzesartikel, die sich speziell mit der Belästigung durch das Bellen eines Hundes befassen. Es gibt jedoch eine ziemlich spezifische Beschreibung dessen, was eine Lärmbelästigung, eine Belästigung oder eine Belästigung in der Nachbarschaft darstellt, und es ist möglich, dass das Bellen eines Hundes unter diese Definition fällt.

Damit Hundegebell als Nachbarschaftsstörung angesehen werden kann, muss es der Definition in Artikel R1336-5 des Gesundheitsgesetzes entsprechen. In diesem Gesetzesartikel heißt es: „Kein besonderer Lärm darf durch seine Dauer, seine Wiederholung oder seine Intensität die Ruhe in der Nachbarschaft oder die Gesundheit von Menschen an einem öffentlichen oder privaten Ort beeinträchtigen, unabhängig davon, ob er selbst seinen Ursprung hat.“ oder sei es durch Vermittlung einer Person, einer Sache, für die sie das Sorgerecht hat, oder eines Tieres, das ihrer Verantwortung unterstellt ist.“

Um eine Belästigung darzustellen, muss das Bellen des Hundes daher mindestens eines der drei Kriterien Wiederholung, Intensität oder Dauer erfüllen.

Wenn der Hund also den ganzen Tag bellt, erfüllt er das Dauerkriterium, wenn er jeden Tag bellt, erfüllt er das Wiederholungskriterium, wenn er sehr laut bellt, erfüllt er das Intensitätskriterium. In diesen drei Fällen stellt Bellen tatsächlich eine Lärmbelästigung dar.

Lärmlicher Lärm und nächtlicher Aufruhr

Das Bellen von Hunden ist an sich nicht verboten, und Nachbarn, die durch die Geräusche eines Hundes mäßig belästigt werden, sollten Geduld und Toleranz w alten lassen.

Um normales und akzeptables Bellen von einer echten Lärmbelästigung zu unterscheiden, müssen Sie sich an den vom Gesundheitsministerium festgelegten Grenzwerten orientieren.

Am Tag gilt Bellen dann als Lärmbelästigung, wenn es 5 Dezibel überschreitet und mindestens eines der drei bereits genannten Kriterien (Intensität, Wiederholung, Dauer) erfüllt.

Nachts ist Bellen ab einer Lautstärke von mehr als 3 Dezibel eine Lärmbelästigung, auch wenn es keine Kriterien hinsichtlich Dauer, Wiederholung oder Intensität erfüllt.

Außerdem legt das Gesetz keinen bestimmten Zeitpunkt fest, zu dem die nächtliche Lärmregelung gilt, und es ist üblich, von nächtlichem Lärm auszugehen, wenn der Lärm so erzeugt wird, dass es dunkel ist.

Wie verhält man sich bei Lärmbelästigung durch Bellen?

Die Reaktion auf die Belästigung durch das Bellen des Nachbarhundes muss schrittweise und progressiv erfolgen. Sie müssen zunächst mit dem Nachbarn sprechen, in der Hoffnung, dass er das Problem einvernehmlich regeln wird, und ihn dann benachrichtigen, bevor Sie über ein Gerichtsverfahren nachdenken.

Chatten Sie mit dem Hundebesitzer

Dies ist der erste Schritt zur Beilegung des Streits mit einem Nachbarn, dessen Hund zu laut ist. Dies ist ein Muss, denn der Hundeh alter ist für die Belästigung, die das Tier seinen Nachbarn bereitet, verantwortlich. Daher ist es notwendig, Kontakt zu ihm aufzunehmen, das Problem in Ruhe zu schildern und um die Umsetzung von Lösungsansätzen zu bitten. Dieser Schritt ist sinnvoll, da es häufig vorkommt, dass sich Hundebesitzer der Belästigung durch ihre Haustiere nicht bewusst sind. Wenn der Besitzer feststellt, dass sein Hund besonders in seiner Abwesenheit viel bellt, kann er Lösungsvorschläge vorschlagen, wie zum Beispiel, den Hund zu beh alten oder ihn tagsüber woanders hinzubringen, insbesondere wenn der Hund aus Langeweile oder wegen Stress bellt.

Die formelle Mitteilung

Reagiert der Nachbar nicht positiv auf den Versuch einer gütlichen Einigung, müssen Sie ihm einen Brief schicken, in dem Sie die erlittenen Belästigungen sowie die in einem solchen Fall geltenden Regelungen schriftlich schildern.

Wenn der Hundeh alter auf dieses erste Schreiben keine zufriedenstellende Antwort gibt, muss er durch ein Einschreiben mit Rückschein benachrichtigt werden und ihn auffordern, die Lärmbelästigung zu stoppen. Nach dem Absenden des ersten Briefes ist es in der Regel erforderlich, dem Nachbarn eine Frist von zwei Wochen zu setzen, bevor er ihn förmlich benachrichtigen kann.

Das Ärgernis melden

Falls auf die Aufforderung des Nachbarn keine Reaktion erfolgt, müssen Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren und die Belästigung von der Polizei feststellen lassen. Es ist dann erforderlich, das Eingreifen des Rathauses, der Kriminalpolizei oder der örtlich zuständigen Stadtpolizei zu beantragen.

Für den Fall, dass die Belästigung nachgewiesen wird, erstellt die Polizei eine Anzeige. Wenn die Belästigung nachts beobachtet wird, kann der verletzte Nachbar zur Polizeiwache gehen und die Polizei zum Umzug auffordern. Dieser kann dann die Belästigung beobachten, ohne die Intensität des Lärms zu messen.

Im Laufe des Tages lässt das Rathaus die Belästigung durch die Polizei melden, die einen Bericht erstellt und eine formelle Benachrichtigung an den Hundeh alter sendet.

Rekurs auf Gerechtigkeit

Erst nach dem Scheitern aller bereits genannten Optionen kann der verletzte Nachbar Gerechtigkeit erlangen. Es besteht dann die Wahl zwischen einem Strafverfahren und einem Zivilverfahren. Vor Gericht ist das von der Polizei erstellte Protokoll ein erheblicher Beweis zugunsten des Klägers. Es ist jedoch möglich, Beweise zu sammeln, indem man die Belästigung durch einen Gerichtsvollzieher feststellen lässt oder die Aussagen anderer verletzter Nachbarn heranzieht.

Die entstandenen Strafen

Der Herr des Hundes, dessen Bellen eine Lärmbelästigung darstellt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 450 Euro belegt werden.

Wenn es sich um ein Zivilverfahren handelt, kann der Eigentümer verpflichtet sein, die Belästigung zu beenden und dem geschädigten Nachbarn Schadensersatz zu zahlen. Möglicherweise verlangt der Richter auch, dass er seine Unterkunft schallisoliert.

Im Strafverfahren kann der H alter des Hundes nur mit einer Geldstrafe bestraft werden.

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