Kann ein Eigentümer die Mitnahme eines Hundes in einer Saisonmiete verbieten?

Bei einer Saisonmiete ist der Eigentümer berechtigt, die Anwesenheit eines Tieres zu verweigern.

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Aber für Haustierbesitzer kann der Urlaub zu echten Kopfschmerzen werden. Ist es möglich, mit Ihrem Hund zu einer Saisonmiete zu kommen?

Wahl des Eigentümers

Bei einer Saisonmiete ist der Eigentümer berechtigt, die Anwesenheit eines Tieres zu verweigern. Tatsächlich sieht das Gesetz vom 22. März 2012 vor, dass ein Eigentümer im Rahmen einer Saisonmiete die Anwesenheit von Haustieren in seiner Unterkunft genehmigen oder verbieten kann.

Dies war jedoch nicht immer der Fall. Im Jahr 2011 entschied das Kassationsgericht, dass jede Klausel, die die Anwesenheit eines Haustiers in einer Touristenunterkunft verbiete, „rechtswidrig und missbräuchlich“ sei.Ab sofort kann ein Vermieter daher die Vermietung seiner Unterkunft an Tierh alter verweigern. Für Besitzer, die mit ihrem Hund oder ihrer Katze verreisen, schränkt diese Entscheidung jedoch die Wahl der Unterkunft für den Urlaub ein. Und einige Besitzer sind Verlierer, denn jeder zweite Haush alt besitzt ein Tier. Durch die Aufnahme eines Tieres erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Besitzer seine Saisonunterkunft vermietet.

Die zu befolgenden Regeln

Wenn sich ein Besitzer dazu entschließt, ein Haustier aufzunehmen, müssen dennoch einige Regeln beachtet werden. Die Eigentümer haften für alle durch ihr Tier verursachten Schäden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eigentümer eine Kaution verlangen, die am Ende des Aufenth alts zurückerstattet wird, sofern keine Schäden festgestellt wurden.

Außerdem darf das Tier die Nachbarschaft nicht stören, also keine Lärmbelästigung oder andere Unannehmlichkeiten. Bei wiederholtem Bellen droht den Meistern ein Bußgeld von 68 €. Diese kann auf 180 € erhöht werden, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt.

Vorsichtsmaßnahmen

Wenn der Eigentümer der Saisonmiete Tiere erlaubt, aber eine Regelung vorschreibt, ist es wichtig, diese zu respektieren. Die Unterkunft muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie gemietet wurde. Um Schäden zu vermeiden, müssen Sie Ihr Tier regelmäßig nach draußen bringen und dürfen es nicht alleine lassen. Denn dieser unbekannte Ort kann für ihn eine echte Quelle von Stress und Langeweile sein. Es ist wichtig, die Haare aufzusammeln und die schlechten Gerüche nicht eindringen zu lassen. Im Falle eines Problems können die Kapitäne ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Um einen schönen Urlaub in Ruhe zu verbringen, ist es besser, an alles zu denken.

Ein Eigentümer kann daher, wenn er möchte, die Anwesenheit eines Tieres in seiner Unterkunft verbieten, wenn es um eine saisonale Vermietung geht. Am besten wenden Sie sich vor der Anmietung an den Eigentümer, um weitere Informationen zu erh alten und sich über die zu beachtenden Regeln zu informieren. Wenn man sie respektiert, sollte alles gut gehen, sowohl für den Besitzer als auch für die Herrchen und ihr Haustier.

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