Können Sie Ihr Haustier während der Entbindung zum Tierarzt bringen?
Derzeit ist es noch möglich, Ihr Haustier zum Tierarzt zu bringen, allerdings nur im Notfall und/oder wenn die Pflege nicht aufschiebbar ist. Die Tätigkeit der Kliniken wurde eingeschränkt und Tieren mit Unfällen oder akuten Erkrankungen wird Vorrang eingeräumt.
Ebenso mussten alle Tierarztpraxen und Kliniken ihre Tätigkeit anpassen, um den während der Entbindung geltenden Gesundheitsvorschriften Rechnung zu tragen.
Sie müssen IMMER Ihren Tierarzt anrufen, BEVOR Sie dorthin gehen, auch wenn es sich um einen Notfall handelt.Da Tierärzte nicht in der Lage sind, mehrere Klienten gleichzeitig zu empfangen, empfangen sie nur noch nach Terminvereinbarung und regulieren so den Personenstrom, der im Wartezimmer warten muss.
Sobald Ihr Tierarzt den Termin bestätigt, vergessen Sie nicht, Ihre „Abfällige Reisebescheinigung“ auszufüllen, indem Sie das Kästchen „Reisen aus gesundheitlichen Gründen“ ankreuzen. Im Falle einer Kontrolle ist es sinnvoll, die Gesundheitsakte Ihres Tieres mitzubringen. Gehen Sie nach Möglichkeit alleine zum Termin. d. h.
Können Sie Medikamente von Ihrem Tierarzt bekommen?
Wenn Ihr Haustier in Behandlung ist, können Sie die Medikamente selbstverständlich in Ihrer gewohnten Klinik oder Tierarztpraxis abholen.
Rufen Sie noch einmal vorher Ihren Tierarzt an, damit er einen Termin für Sie vereinbaren und ohne Begleitung und mit ordnungsgemäß ausgefüllter abfälliger Reisebescheinigung reisen kann.
Haustierimpfungen verschoben
Am 18. März 2020 gab die Tierärztekammer eine Stellungnahme ab, wonach „die Impfung sowie jede vorbeugende medizinische Maßnahme nicht zu einer lebenswichtigen Notsituation für das Tier gehört“.
Das bedeutet, dass die Erstimpfung sowie alle Impferinnerungen tatsächlich während der Ausgangssperre verschoben werden.
Seien Sie jedoch versichert, dass die Immunität Ihres Haustiers gegen Krankheiten, gegen die es normalerweise geimpft ist, am Jahrestag seines Rückrufs nicht vollständig verschwindet. Bei Jungtieren, die noch nicht geimpft sind, ist hingegen Vorsicht geboten! Für letztere ist es mehr denn je ratsam, den Kontakt mit Kongeneren mit ungewissem Impfstatus einzuschränken und nur an der Leine zu gehen, um jeglichen Kontakt mit dem Stuhl anderer potenziell kontaminierter Tiere, insbesondere mit dem Parvovirus, zu kontrollieren.
Solidarität des Veterinärberufs
Die Kontinuität der tierärztlichen Versorgung ist vorerst gesichert!
Und der Berufsstand zeigt auch Solidarität mit den Betreuern von Menschen, die in allen Krankenhäusern im Kampf gegen das für die COVID-19-Pandemie verantwortliche Coronavirus mobilisiert werden. Tatsächlich haben viele Tierarztpraxen und Kliniken bereits Masken, Kittel und Überschuhe an Krankenhäuser verteilt, in denen diese fehlten. Sie identifizierten auch die ihnen zur Verfügung stehende Ausrüstung, die in der Humanmedizin in Krankenhäusern eingesetzt werden könnte, um Menschenleben zu retten, etwa Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren oder Überwachungsmonitore.
Tierärzte werden ebenfalls aufgefordert, sich in der Gesundheitsreserve zu registrieren, um die Gesundheitsteams der „menschlichen Krankenhäuser“ zu unterstützen, wenn es soweit ist.