Hundediagnose: Definition und Abhilfemaßnahmen

Morphologische Kriterien zur Kategorisierung

Hunde der 1. oder 2. Kategorie werden durch das Gesetz Nr. 99-5 vom 6. Januar 1999 als „gefährliche Hunde“ bezeichnet.

Zur Erinnerung: Hunde der Kategorie 1era sind Hunde, die nicht im Book of French Origins (LOF) eingetragen sind, Typ:

  • American Staffordshire Terrier (oder „Pitbulls“),
  • Mastiff (oder „Boerbulls“),
  • Tosa.

Bei Hunden der Kategorie 2th handelt es sich um Hunde vom Typ Rottweiler, die nicht im LOF registriert sind, oder um Hunde, die im LOF der Rasse registriert sind:

  • Amerikanischer Staffordshire Terrier,
  • Tosa,
  • Rottweiler.

Mit Ausnahme von Hunden, die beim LOF registriert sind (und daher die Rasse mit der Geburtsurkunde oder dem Stammbaum des Hundes nachgewiesen werden kann), ist ihre Zugehörigkeit zur 1Äraoder 2 Dieth-Kategorie erfolgt nach morphologischen Kriterien, die im Dekret vom 27. April 1999 festgelegt sind. Hunde vom Typ Amstaff, Mastiff, Tosa oder Rottweiler werden daher nach morphologischen Merkmalen kategorisiert, die sie körperlich näher bringen zu den betreffenden Rennen.

Die betreffenden morphologischen Kriterien sind im Dekret vom 27. April 1999 aufgeführt und in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

American Staffordshire Terrier (Pitbulls)Mastiff (Boerbull)TosaRottweiler
HundetypMorphologische Kriterien
  • Kleiner Mastiff unterschiedlicher Farbe mit einem Brustumfang von etwa 60 cm bis 80 cm,
  • Gewicht von 18 bis 40 kg,
  • Widerristhöhe von 35 bis 50 cm,
  • Muskulöser, kurzhaariger Hund von kraftvollem Aussehen mit massiver Vorderseite und vergleichsweise hellem Hinterteil,
  • Leicht ausgeprägter Stopp, Schnauze etwa gleich lang wie der Schädel, jedoch schmaler, Nase vor dem Kinn,
  • Starke Kiefer mit hervorstehenden Wangenmuskeln.
  • Im Allgemeinen rehbrauner Mastiff, kurzhaarig, groß, muskulös, mit einem großen, massiven und langen Körper,
  • Brustumfang>80 cm,
  • Widerristhöhe: 50 bis 70 cm,
  • Gewicht>40 kg,
  • Breiter Kopf mit breitem Schädel und eher kurzer Schnauze, hängenden Lippen,
  • Weiter Hals mit Hautf alten (Wamme),
  • Ziemlich dicker und zylindrischer Körper
  • Bauchvolumen ähnlich dem der Brust.
  • Kurzhaarmastiff, falbfarben, gestromt oder schwarz, groß und von kräftigem Körperbau,
  • Brustumfang>80 cm,
  • Widerristhöhe: 60 bis 65 cm,
  • Gewicht>40 kg,
  • Kopf mit breitem Schädel, ausgeprägtem Stop und mittellanger Schnauze,
  • Starker Ober- und Unterkiefer,
  • Muskulöser Hals mit Hautf alten (Wamme),
  • Breite und hohe Brust,
  • Bauch hochgezogen,
  • Dicker Schwanz an der Basis.
  • Kurzhaariger Mastiff, schwarz-braunes Fell,
  • Stämmiger, etwas langer Hund mit zylindrischem Körper,
  • Brustumfang größer als 70 cm,
  • Widerristhöhe: 60 bis 65 cm,
  • Gewicht>30 kg,
  • Der Schädel ist breit mit einer gewölbten Stirn und muskulösen Wangen,
  • Schnauze ist mittlerer bis kräftiger Kiefer,
  • Starker Stopp,
  • Nase auf Kinnhöhe.

Was ist eine Diagnose?

Eine Diagnose ist eine Untersuchung durch einen zugelassenen Tierarzt, um festzustellen, ob ein Hund zu einer der Kategorien sogenannter „gefährlicher“ Hunde (Kategorie 1 oder 2) gehört oder nicht. Bei der Untersuchung werden genaue Messungen wie Widerristhöhe oder Gewicht vorgenommen, um festzustellen, ob der Hund die morphologischen Merkmale aufweist, die ihn in die eine oder andere der Kategorien einordnen würden.

Am Ende der Beratung übergibt der Tierarzt dem Hundebesitzer ein offizielles Dokument, mit dem er seine Verantwortung übernimmt. Manchmal kann der Tierarzt nicht mit Sicherheit feststellen, ob der Hund zur Kategorie 1 oder 2 gehört, wenn der Hund zu jung ist. Bei Bedarf wird er dies in einem Diagnosebericht vermerken und eine erneute Feststellung muss erfolgen, wenn der Hund zwischen 8 und 12 Monaten alt ist.

Wann wird eine Diagnose gestellt?

Für die Diagnose kann ein Tierarzt erforderlich sein:

  • wenn Zweifel darüber bestehen, ob ein Hund zu einer der beiden Kategorien gehört, auf Antrag des Besitzers oder eines Rathauses,
  • vor der Durchführung einer Verh altensbeurteilung, die vom Besitzer eines Hundes der Kategorie 1 oder 2 im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen oder von einem Rathaus verlangt wird.