Der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen ist bald vorbei

Der Kauf eines Hundes in einer Zoohandlung wird in Frankreich ab 2024 nicht mehr möglich sein und auch der Verkauf im Internet wird besser überwacht.

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Schlecht sozialisierte Tiere in Zoohandlungen

Es ist ein trauriger Rekord: Frankreich ist mit mehr als 100.000 ausgesetzten Hunden und Katzen pro Jahr laut der Société Protectrice des Animaux Europameister bei der Zahl der ausgesetzten Hunde und Katzen. Als Gründe für diese zu vielen Aussetzungen wurden unter anderem ein zu frühes Absetzen und eine schlechte Sozialisierung der in Zoohandlungen verkauften Tiere genannt. Sie würden die Ursache für das Auftreten von Störungen oder Verh altensproblemen bei diesen Tieren sein, die ihre Besitzer dazu veranlassen würden, sie häufiger auszusetzen. Auch Tierhandlungen wären eher für spontane Käufe geeignet, die allzu oft zum Abbruch führen.

Verkauf von Welpen und Kätzchen in Zoohandlungen verboten

Um diese übermäßige Zahl von Aussetzungen zu begrenzen, haben die Abgeordneten daher einen neuen Änderungsantrag angenommen, der den Verkauf von Welpen und Kätzchen in Zoohandlungen ab 2024 verbieten soll. Diese Abstimmung findet am Mittwoch, 27. Januar, statt , 2021 im Rahmen der Prüfung eines Gesetzentwurfs gegen Tiermissbrauch durch die Nationalversammlung. Dieses Verbot, das bei unseren britischen Nachbarn bereits in Kraft ist, ist für Loïc Dombreval, LREM-Abgeordneter für die Alpes-Maritimes und Tierarzt, „ein Sieg, der eine von vielen Marken initiierte Bewegung konkretisiert“.

Der beste gerahmte Online-Verkauf?

Die Online-Werbung für Tierverkäufe bleibt weiterhin erlaubt, ist jedoch Züchtern und Tierschutzvereinen vorbeh alten und daher für Einzelpersonen verboten. Es ist jedoch zu beachten, dass dies bereits auf Online-Kleinanzeigenplattformen der Fall war, da sich jeder, der dort einen Hund oder eine Katze verkaufen wollte, bei der Landwirtschaftskammer seines Departements als Züchter registrieren lassen musste, um ihn aufnehmen zu können seine SIREN-Nummer auf seiner Kleinanzeige.

Andererseits sieht der am vergangenen Mittwoch verabschiedete Änderungsantrag vor, dass Einzelpersonen weiterhin Anzeigen veröffentlichen können, wenn sie ihr Tier ohne zusätzliche Formalität spenden möchten, was nach Ansicht mehrerer Abgeordneter nicht ausreichen würde, um dagegen anzukämpfen der Tierhandel, den diese Online-Plattformen erleichtern.

Die Regierung hat außerdem mit Leboncoin eine Verkaufsrahmencharta vereinbart, die sich verpflichtet, in den veröffentlichten Kleinanzeigen die Identifikationsnummer, das Alter, die Rasse und den Impfstatus des Tieres anzugeben. Andere Plattformen wie Facebook Marketplace, auf denen es ebenso viele Anzeigen gibt, sind dagegen nicht betroffen.

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